Urlaub in Spanien: Diese Regeln gelten für Reisende

Nicht umsonst ist Spanien eines der beliebtesten Reiseziele der Deutschen: malerische Inseln, traumhafte Strände, einsame Buchten und spannende Metropolen wie Madrid und Barcelona. Vor Corona machten allein 3,5 Millionen Menschen pro Jahr Urlaub auf ihrer Lieblingsinsel Mallorca.
Infolge sinkender Corona-Zahlen steht einem Urlaub in den Sommerferien in ganz Spanien auch kaum noch etwas im Wege. Wir informieren dich über die Regeln im beliebten Urlaubsland.

Wie ist die Corona-Lage in Spanien?
Seit Beginn der Pandemie gehörte das Land zu den am stärksten betroffenen Ländern in Europa. Doch die Lage in Spanien entwickelt sich positiv. Laut dem spanischen Gesundheitsministerium liegt die Sieben-Tages-Inzidenz inzwischen landesweit bei 53,43 (Stand: 07. Juni). Aus deutscher Sicht gelten die Inseln der Balearen, der Kanaren sowie Teile des spanischen Festlands nicht mehr als Risikogebiete.

Lage auf den Balearen: Die Inselgruppe mit Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera steht sehr gut da, sie hat aktuell nur noch eine Sieben-Tage-Inzidenz von 19,97 (Stand: 07. Juni).

Lage auf den Kanaren: Eine Inzidenz unter der kritischen 50er-Marke weist auch die beliebte Inselgruppe auf, zu der unter anderem Teneriffa, Fuerteventura, Gran Canaria und Lanzarote gehören. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 34,84 (Stand: 07. Juni).

Diese Ziele in Spanien gelten noch als Risikogebiete
Einige autonome Gemeinschaften Spaniens gelten noch als Corona-Risikogebiete. Nach Angaben des Robert-Koch-Institutes (Stand: 07. Juni) sind das:

- Andalusien (seit August 2020)
- Aragon (seit 31. Juli 2020)
- Kastilien und León (seit 14. August 2020)
- Katalonien (seit 31. Juli 2020)
- Madrid (seit 14. August 2020)
- Melilla (seit 14. August 2020)
- Navarra (seit 31. Juli 2020)
- Baskenland (seit 14. August 2020)
- La Rioja (seit 03. April 2021)

Welche Regeln gelten für die Einreise nach Spanien?
Grundsätzlich ist die Einreise aus Deutschland nach Spanien möglich. Weil Deutschland aber als Risikogebiete gilt, ist dafür entweder ein negativer PCR-, TMA-Test oder Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) nötig. Diese Pflicht gilt für alle Touristen ab sechs Jahren. Das negative Testergebnis muss folgende Informationen enthalten:

- Vor- und Nachname
- Reisepass- oder Personalausweis-Nummer
- Datum des Corona-Tests
- Name und Kontaktdaten des Testlabors
- Angaben zum Testverfahren

Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen. Sie müssen darüber einen Nachweis mit sich führen.
Außerdem gilt: Auf dem Spain-Travel-Health-Portal oder in der SpTH-App muss jeder Flugreisende ein Formular zu Gesundheitskontrolle ausfüllen. Dieses erzeugt einen QR-Code, der bei der Einreise vorgelegt werden muss. Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor Beabsichtigter Einreise erfolgen. Ein Formular in Papierform kann in Ausnahmefällen auch ausgefüllt werden, schreibt das Auswärtige Amt.

Diese Corona-regeln gelten in Spanien am Strand und im Restaurant
Nach sechseinhalb Monaten wurde der Notstand in Spanien am 09. Mai aufgehoben. Damit wurden die zum Teil sehr strengen Beschränkungen in vielen Orten abgeschafft. Die Einheimischen dürfen nun auch wieder zwischen den Regionen reisen, die Ausgangsperre wurde ebenfalls in den meisten Regionen aufgehoben.
Wichtig: Wegen des Endes des Notstandes gibt es keine landesweit einheitlichen Corona-Beschränkungen mehr. Alle 18 Regionen können nun ihre eigenen Regeln umsetzen. Deshalb sollten sich Reisende detailliert über ihr Urlaubsziel und deren Region über die aktuellen Corona-Regeln informieren.

Abstandsregeln, Maskenpflicht und Rauchverbot:
- Abstandsregeln: Zu Menschen, die nicht aus dem eigenen Haushalt stammen, sind 1,5 Meter Abstand vorgeschrieben.
- Maskenpflicht: Im öffentlichen Raum, also auch im Freien, für alle Menschen ab sechs Jahren, gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Maske darf beim Liegen am Strand und beim Baden im Meer und Pool oder beim Wandern abgenommen werden, sofern der Mindestabstand gegeben ist. Die spanische Regierung erwägt, die Maskenpflicht im Freien ende Juni zu beenden.
- Rauchverbot gilt im Freien, wenn ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.

Regeln im Hotel, im Restaurant und am Strand
Die Restaurants dürfen öffnen, es gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Tischen. In Regionen mit einer Inzidenz unter 50 dürfen Clubs wieder öffnen, Sperrstunde ist um 3 Uhr nachts. Badegäste müssen am Strand einen Abstand zu anderen Haushalten einhalten. Die Sonnenliegen müssen nach Gebrauch desinfiziert werden. Vor Ort informieren die Hotels ihre Gäste über die jeweils geltenden Regeln, zum Beispiel am Buffet oder am Pool.

Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera: Besonderheiten auf den Balearen
In den letzten Wochen wurden die Corona-Beschränkungen auf den Balearen, wie im Rest des Landes, schrittweise gelockert. Nach einem Gerichtsurteil sind seit dem 03. Juni auch wieder private Treffen uneingeschränkt möglich, auch die Ausgangssperre wurde aufgehoben. Allerdings empfiehlt die Regionalregierung der Balearen ringend, private Treffen in der Öffentlichkeit auf maximal 15 Menschen im Freien und maximal zehn Menschen in Innenbereichen zu beschränken.

Seit dem 06. Juni dürfen Restaurants, Cafés und Kneipen auf den Balearen ihre Außen- und Innebereiche durchgehen von 06 Uhr bis Mitternacht bewirten. Auf Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera dürfen maximal zehn Personen an einem Tisch im Freien Platz nehmen, in Innenräumen sind es sechs Personen.
Doch die Regierung bleibt an den Partymeilen von Mallorca strenger. So sollen unter anderem an der Playa de Palma drinnen wie draußen nur vier Personen zusammensitzen dürfen.

Auch auf den Balearen gilt die Maskenpflicht im Freien – der Mund-Nasen-Schutz muss also auch an der Strandpromenade sowie beim Spaziergang am Strand getragen werden.

Das gilt bei der Rückreise von Spanien nach Deutschland mit dem Flugzeug oder Auto
Reisende müssen bei der Rückreise unterscheiden, ob sie mit dem Flugzeug oder auf dem Landweg (per Auto, Bahn oder Bus) unterwegs sind und ob sie aus einem Risikogebiet in Spanien kommen.

Regeln für Flugreisende: Schon beim Check-in im Reiseland muss ein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis vorgezeigt werden. Der Antigen-Schnelltest darf maximal 48 Stunden als sein, der PCR-Test maximal 72 Stunden. Damit entfällt automatisch die Quarantänepflicht, sollten Reisende aus einen spanischen Risikogebiete kommen. Davon ausgenommen sind Genesene oder Geimpfte.

Vor der Einreise müssen sich alle Reiserückkehrer:innen aus Risikogebieten auf www.einreiseanmeldung.de registrieren. Dort können auch entsprechende Nachweise (Test, Impfung, Genesung) hinterlegt werden.

Rückreise mit dem Auto, der Bahn oder dem Bus: Wer nicht aus einem Risikogebiet kommt und auf dem Landweg zurückreist, kann frei und ohne Beschränkungen einreisen. Wer aus einem Risikogebiet kommt, muss spätestens 48 Stunden nach der Einreise ein negatives Corona-Testergebnis vorlegen können. Die Quarantäne kann vermieden werden, wenn schon vor der Einreise ein Antigentest (nicht älter als 48 Stunden) oder ein PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) gemacht wird.

Die Test- und Quarantänepflicht entfällt für Genesene und Geimpfte, sie müssen sich aber wie alle Rückkehrer:innen aus Risikogebieten vor der Einreise anmelden auf www.einreiseanmeldung.de und dort entsprechende Nachweise hochladen.

08.06.2021 Advanced Media AG / J.T.

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