Reisepass verloren: So bekommen Sie Ersatz

Die Deutschen reisen gerne, egal ob privat oder beruflich, aber wer dabei die Europäische Union verlässt, ist oftmals auf einen Reisepass angewiesen. Aber was ist zu tun, wenn das wichtige Dokument verloren geht?

Die Erstmaßnahmen bei Verlust des Reisepasses sind:

- Verlustanzeige bei Ihrer Passbehörde stellen - Neues Dokument beantragen
- Im Verdachtsfall die örtliche Polizei verständigen und Anzeige erstatten
- Im Ausland: Örtliche Polizei verständigen, bei Diebstahl anzeige erstatten
- Konsularische Vertretung der Bundesrepublik verständigen und Notdokumente beantragen

1. Ruhe bewahren
Wenn Sie Ihren Reisepass nicht auffinden können, bleiben Sie ruhig und suchen Sie gründlich in Ihren Taschen und Schubladen. Vielleicht haben Sie das Dokument einfach nur verlegt.

Auch am Flughafen ist noch nicht alles verloren. Suchen Sie die Bundespolizei auf. Dienststellen finden Sie auf jedem deutschen Flughafen. Diese kann Ihnen einen Notreisepass aufstellen, vorausgesetzt Sie können sich ausweisen, beispielsweise mit Ihrem Führerschein oder Personalausweis. Mit dem Notreisepass können Sie dann Ihre Reise fortsetzen. Aber bitte beachten Sie: Nicht alle Staaten müssen ein solches Dokument anerkennen. Eine Liste von Staaten, die das Dokument anerkennen, finden Sie auf der Internetseite der Bundespolizei.

2. Verlustanzeige aufgeben
Wenn Sie Ihren Reisepass verloren haben, müssen Sie zunächst eine Verlustanzeige bei Ihrer Heimatpassbehörde aufgeben. Falls möglich, gehen Sie persönlich zum Amt. Sie können aber auch eine schriftliche Verlustanzeige aufgeben, das entsprechende Formular finden Sie auf der Internetseite Ihrer Behörde.

Wenn Ihr Pass gestohlen wurde, sollten Sie zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Sie können anschließend einen neuen Reisepass beantragen, wenn die Behörden informiert wurde, dass Ihr alter Reisepass verloren gegangen ist.

3. Reisepass im Ausland verloren
Sie befinden sich im Ausland und haben Ihren Pass verloren? Dann sollten Sie schnell handeln. Diebstahl oder Verlust melden Sie zunächst der örtlichen Polizei. Danach wenden Sie sich schnellst möglich an die nächste deutsche Botschaft oder das nächste deutsche Konsulat. Meistens finden Sie Botschaften in den Hauptstädten Ihres Aufenthaltslandes und Konsulate in größeren Städten.

Diese sind berechtig, Ihnen einen "Reiseausweis als Passersatz zur Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland" oder einen vorläufigen und befristeten Reisepass auszustellen. Das Auswärtige Amt empfiehlt, Kopien Ihrer Dokumente anzufertigen und mitzuführen. So wird eine schnellere Bearbeitung gewährleistet.

16.05.2019, Advanced Media AG / J. Torner

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