Pauschalreisen stornieren - Das sollten Sie wissen

Eins ist klar: Die Deutschen verreisen gerne und sie wollen es so bequem wie möglich haben. Mehr als 69 Millionen Reisen wurden laut Deutschem Reiseverband (DRV) im Jahr 2017 gebucht, davon sind 40 Prozent Pauschalreisen. Doch längst nicht jeder tritt die gebuchte Reise auch an.

Die Liste der Gründe, warum die Reise nicht stattfinden kann, ist lang: Krankheit, Terminprobleme, Todesfall in der Familie, Trennung, Terrorgefahr, usw. Für die Verbraucher oft ein teures Vergnügen, denn Schätzungen zufolge, werden Jahr für Jahr bis zu 12 Prozent der Reisen storniert.

1) Umstrittene Stornogebühren
Wer einmal eine Pauschalreise gebucht hat, kann diese nur sehr selten kostenlos stornieren, nur bei höherer Gewalt. In solchen Fällen muss beispielsweise eine Naturkatastrophe die Reise erheblich beeinträchtigen. Terror und Krieg zählen auch dazu. Allerdings: Zum Zeitpunkt der Buchung dürfe nichts davon absehbar gewesen sein, heißt es beim Verbraucherportal Finanztip. Und: „Einzelne Terroranschläge zählen nicht dazu, die gehören zum normalen Lebensrisiko.“

Bei allen anderen Gründen – Todesfall in der Familie, Krankheit, etc. – werden Gebühren fällig. Die Stornogebühren regeln die meisten Reiseveranstalter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese seien aber nicht immer gültig, sagt Reiserechtsanwältin Grit Andersch. Immer wieder landen Streitigkeiten um Stornogebühren auf ihrem Schreibtisch.

Gesetzlich sei die genaue Höhe der Kosten nicht geregelt, sondern werden nach einem recht komplexen System berechnet, sagt Grit Andersch. Das lautet: „Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen“. Genauer gesagt: Die tatsächlich entstandenen Kosten stehen dem Veranstalter zu. Was der Verbraucher aber spart z.B. Verpflegung, muss der Veranstalter dem Kunden erstatten. Den vollen Reisepreis darf er nicht behalten.

Die Stornogebühren orientieren sich in der Regel an Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Normalerweise werden bis 30 Tage vor Reisebeginn rund 30 Prozent des Reisepreises fällig, danach erhöhen sich die Gebühren stufenweise auf 70 bis 80, manchmal sogar auf 90 Prozent. Sie sollten sich jedoch nicht auf diese Sätze verlassen: „Die Gerichte orientieren sich zwar an BGH-Urteilen, am Ende wird aber im Einzelfall entschieden, wie hoch die tatsächlichen Kosten des Veranstalters waren.“ Und bei besonders aufwendigen Reisen können die auch noch höher sein.

2) Wie kann ich von der Reise zurücktreten?
Grundsätzlich ist es wichtig, dass der Rücktritt nachweisbar ist. Eva Klaar von der Verbraucherzentrale Berlin sagt: „Natürlich kann man vorab telefonisch oder per E-Mail zurücktreten, aber man sollte immer ein Einschreiben hinterherschicken.“ Ihre Forderungen sollten darin klar formuliert sein und Sie sollten eine Frist setzen. Außerdem ist es wichtig, so früh wie möglich zurückzutreten. Je später die Stornierung, desto höher die Kosten.

Sollte sich der Veranstalter nicht zurückmelden oder es zum Streit kommen, können Sie sich an die Verbrauchszentralen oder die neu eingerichtete Allgemeine Verbrauchschlichtungsstelle wenden. Wenn all das scheitern sollte, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt und vor Gericht.

3) Überschreiben statt stornieren?
Die eigene Reise kann man prinzipiell gegen eine geringe Gebühr auf andere Personen überschreiben. Das ist gesetzlich geregelt. Rechtsanwältin Andersch rät, dass man sich vorher allerdings beim Veranstalter erkundigen sollte, ob noch weitere Kosten anfallen. „Manche Fluggesellschaften berechnen den Flug in solchen Fällen ganz neu und das kann ganz schön teuer werden“. Wer im Bekanntenkreis keinen Ersatz findet, kann auch versuchen, seine Reise auf speziellen Internetportalen zu verkaufen. Käufer findet man aber in der Regel nur mit erheblichen Preisnachlässen. Also sollten Sie sich genau informieren, was am Ende günstiger ist: Verkauf oder Stornierung.

4) Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Unter Umständen springen Reiserücktrittsversicherungen im Stornierungsfall ein und übernehmen die Gebühren. Allerdings lohnen sie sich nicht für jeden. „Reiserücktrittsversicherungen eignen sich für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen und lang im Voraus gebuchte Reisen“, sagt Verbraucherschützerin Klaar. Auch bei sehr teuren Reisen können sie sinnvoll sein. Außerdem sollte eine Reiserücktrittversicherung immer separat abgeschlossen werden, nie direkt beim Veranstalter oder bei der Buchung auf einer Webseite. Oft stimmt da das Preis-Leistungsverhältnis nicht. Sie sollten sich auch mit dem Kleingedruckten befassen, denn nicht alles ist abgedeckt. Weitere Infos zum Thema Reiserücktrittsversicherung finden Sie hier https://www.skipass24.com/ZZ9

5) So lassen sich Stornokosten vermeiden
Rechtsanwältin Andersch sagt: „Stellen Sie sicher, dass Sie wirklich fahren/fliegen können und buchen Sie nicht allzu lange im Voraus. Und informieren Sie sich vor der Buchung über Veranstalter, Hotel und Angebot. Es gibt kein Widerrufsrecht, auch nicht bei Internetbuchungen.“ Denn gebucht ist gebucht.

Auch Klaar rät: „Haben Sie keine Eile bei der Buchung.“ Es sollte genau darauf geachtet werden, was der Veranstalter zusichert, denn nur zugesicherte Leistungen müssen erbracht werden. Deshalb sollten Sie sich bei einer Buchung immer den Katalog zeigen lassen oder bei Onlinebuchungen einen Screenshot von dem Angebot machen oder ausdrucken. Nur wer beweise hat, kann später reklamieren.

Achten Sie darauf, dass Sie den Reisesicherungsschein erhalten. Im Falle einer Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters, weist dieser Schein nach, dass er versichert ist. „Ohne Reisesicherungsschein können Sie von der Reise zurücktreten, ohne Stornogebühren“, sagt Anwältin Andersch.

20.09.2018, Advanced Media AG / S. Oberhansl

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